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BVerwG, 21.10.1965 - VI C 102.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Streit über die Rücknahme der Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit - Arglistige Täuschung eines Beamten auf Probe über seine Vermögensverhältnisse - Fähigkeit zur Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse als Voraussetzung zur Ernennung zum Beamten ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.06.1963 - V A 8/62
- BVerwG, 21.10.1965 - VI C 102.63
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61
Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1965 - VI C 102.63
Es ist nur rechtserheblich, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich von der Ernennung abgesehen hätte (BVerwGE 16, 340 [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61] [342, 343], vgl. auch Urteil vom 24. Oktober 1963 - BVerwG II C 79.62 -). - BVerwG, 24.10.1963 - II C 79.62
Ursachenzusammenhang zwischen arglistiger Täuschung und Ernennung - Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1965 - VI C 102.63
Es ist nur rechtserheblich, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich von der Ernennung abgesehen hätte (BVerwGE 16, 340 [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61] [342, 343], vgl. auch Urteil vom 24. Oktober 1963 - BVerwG II C 79.62 -).
- BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67
Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung - …
Dabei ist es nur rechtserheblich, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung abgesehen haben würde, nicht jedoch, wie sie bei richtiger Auslegung der Laufbahnbestimmungen hätte verfahren können oder sollen (vgl. hierzu im Anschluß an BVerwGE 16, 340 auch dar Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1965 - BVerwG VI C 102.63 -). - BVerwG, 23.01.1975 - VI B 52.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Es kommt, wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 21. Oktober 1965 - BVerwG VI C 102.63 - ausgeführt hat, dafür, ob die Täuschungshandlung die Ernennung herbeigeführt hat, nicht darauf an, was eine Dienstbehörde getan hätte, sondern nur darauf, was in dem zu entscheidenden Fall getan worden ist.